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Waldbrandgefahr – Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen von den kantonalen Behörden als erheblich eingestuft (Stufe 3). Im Umgang mit Feuer im Wald und am Waldrand ist daher grösste Vorsicht geboten; feuern sollte man nur noch auf befestigten Feuerstellen.

Seit längerer Zeit hat es im Rheintal (und auch im Kanton) keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Als Folge davon muss die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft werden. Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Bei der aktuellen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und in Waldesnähe gelten aufgrund der Waldbrandgefahr folgende Verhaltensregeln:

  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Grillfeuer sollten nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfacht werden.
  • Bei starkem Wind sollte ganz auf das Feuern im Wald verzichtet werden.
  • Grillfeuer sollten immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  • Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zu löschen.

Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen entspannen.