Die Schutzbauten sind primär für den Schutz der Bevölkerung und für die Sicherstellung der Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes im Fall eines bewaffneten Konflikts, insbesondere mit Massenvernichtungswaffen, konzipiert worden. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen.
Darüber hinaus sollen die Schutzbauten auch bei Katastrophen und in Notlagen, z.B. im Falle erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder akuter Lawinengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden können.